Bei Eröffnung eines Onlineshops ist es ratsam auch die Frage zu betrachten, welche Rechtsform das neue Geschäft haben soll. Möglich sind Einzelunternehmung, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Das Einzelunternehmen hat den Vorteil, bei Gründung weniger bürokratisch zu verlaufen, aber der Unternehmer haftet im Gegenzug mit seinem kompletten Vermögen für sein Unternehmen. Wer die Haftung einschränken will, muss die Gründung einer Kapitalgesellschaft angehen. Hinderungsgrund für Existenzgründer ist dabei oft das Stammkapital, das 25.000 Euro oder mehr beträgt.
Seit 2008 gibt es eine weitere Rechtsform: Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, auch UG (haftungsbeschränkt), Mini GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt. Die Mini GmbH bietet die vielen Vorteile einer GmbH, kann aber schon mit 1 € Stammkapital gegründet werden. Weil Kosten und Aufwand sehr überschaubar sind eignet sie sich besonders für Existenzgründer mit wenig Kapital. Das Onlinemagazin Internethandel.de hat sich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt. In der aktuellen Ausgabe bekommt man umfassend Informationen über die Gründung, Führung und Sicherheit einer 1-€-GmbH im Onlinehandel.